Weitere Gerichtsentscheidungen zum Rettungsdienst Hildesheim

Wie im Rechtsstreit rund um die Rettungsdienstausschreibung erwartet,  folgen nun weitere gerichtliche Entscheidungen zu den Bestandteilen der Vergabe im einzelnen.

Die Stadt und der Landkreis Hildesheim teilen gemeinsam per Erklärung mit Datum vom 13.02.2012 wie folgt mit:

Gestern hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle über die Vergabe der Leistungen des Rettungsdienstes entschieden. Die Entscheidung erfolgte für ein Los in der Stadt und eines im Landkreis. Seitens des OLG bekamen die beiden Träger des Rettungsdienstes jeweils Recht. Damit ist die Vergabe in der Stadt vollständig und im Landkreis in Teilen nach über einem halben Jahr Verzögerung durch Nachprüfungsverfahren in zwei Instanzen endgültig entschieden.

In der Stadt wird der Rettungsdienst neben der Berufsfeuerwehr künftig von der ASB Rettungsdienst gGmbH und der DRK Transportdienste in der Region Hannover GmbH durchgeführt.

Für den Landkreis steht aufgrund der Entscheidung des OLG fest, dass das Los 3 (Alfeld) von der Bietergemeinschaft der Johanniter Dienste Niedersachsen Bremen gGmbH und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bedient wird. Die drei anderen Lose befinden sich derzeit noch in einer Überprüfung bei der Vergabekammer Lüneburg (1. Instanz), die diese Verfahren jedoch bis zu der jetzt erfolgten Entscheidung des OLG ausgesetzt hat. Da die streitgegenständlichen Fragen mit den jetzigen Entscheidungen grundsätzlich geklärt sind, ist anzunehmen, dass sich die Verfahren kurzfristig erledigen werden. Damit ist davon auszugehen, dass zum 1.4.2012 alle Zuschläge erteilt werden können.

Landrat Reiner Wegner und Oberbürgermeister Kurt Machens: „Die gestern ergangenen Beschlüsse bestätigen den von Stadt und Landkreis Hildesheim eingeschlagenen Weg, durch eine Ausschreibung die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Gewährleistung von Qualität und stabilen Strukturen im Rettungsdienst auszuschöpfen und dabei mit öffentlichen Mitteln mit der gebotenen Sparsamkeit umzugehen.“

Stadt und Landkreis weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine qualitative Verschlechterung im Rettungsdienst geben wird. Aufgrund der Vorgaben im Rahmen der Ausschreibung ist davon auszugehen, dass es sich um einen Betriebsübergang handelt, d.h., dass das bisher im Rettungsdienst hauptberuflich tätige Personal weiterhin zu gleichen Bedingungen in diesem Bereich tätig sein kann und ferner jeder der künftig beauftragten Leistungserbringer eine Vorhaltung zur Verfügung stellen muss, die bei einer größeren Schadenlage bzw. einem Massenanfall von Verletzten kurzfristig den Rettungsdienst auf qualitativ hohem Niveau unterstützen kann.

Stadt und Landkreis gehen davon aus, dass auch die bisher mit ehrenamtlichem Personal tätigen Hilfsorganisationen, die jetzt leider keine Berücksichtigung finden konnten, weiter in der gewohnten Weise ehrenamtlich tätig sein werden. (Quelle Stadt Hildesheim) Einsatzmobile.de Red.*

Siehe hierzu auch: Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Hildesheim ordnungsgemäß – 18. November 2011.

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Über *Red.

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